Unsere Partner

GKBL-Disziplinen 2011


Präzisionsgewehr ZF 1, 300 m PGZF 1

12.1 Waffe:
  Zugelassen sind Einzellader- Repetier- und halbautomatische Gewehre. Das Gewicht der Waffe einschließlich aller Anbauteile darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Wertung Behördenwaffen: alle Waffen, die behördlich (Streitkräfte, Polizei, Zoll) eingeführt und im entsprechenden Kaliber geführt wurden oder werden.
  • Wertung Sportwaffen: alle für den Schießsport zugelassenen Langwaffen.
12.2 Kaliber:
  Zentralfeuerpatronen bis .45.
12.3 Visierung:
  Zielfernrohr beliebiger Bauart und Vergrößerung.
12.4 Abzug:
  Der Abzug ist beliebig, muss aber sicher sein. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 100 g sein. Elektrische Abzugs- oder Schussauslösung sind nicht erlaubt.
12.5 Schäftung:
 
  • Wertung Behördenwaffen: Sie muss dem Original entsprechen
  • Wertung Sportwaffen: Beliebig, die maximal zulässige Breite der Auflagefläche am Vorderschaft beträgt 76 mm.
12.6 Anschlagarten:
  Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorder- und Hinterschaftes aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, Zweibein, oder Rifle-Rest. Eine seitliche Fixierung, bzw. Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe ist nicht gestattet.
12.7 Scheibe:
  GKBL-Scheibe Nr. 1 für HAG 1 und PGZF 1, 3 Stück und 1 Probescheibe oder gemäß vorhandenen elektronischen Anlagen. Für die Scheibe hier klicken:
12.8 Scheibenentfernung:
  Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 300 m (± 0,5 m).
12.9 Schusszahl:
  5 Schuss Probe auf eine separate Probescheibe; 30 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
  • Wertung Behördenwaffen: 20 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
  • Wertung Sportwaffen: 30 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
12.10 Schießzeit:
  5 Minuten für Probe- und 45 Minuten für Wertungsschüsse.
12.11 Bekleidung, Ausrüstung:
  Schießjacken, Schießmützen und Schießhandschuhe sind erlaubt. Ellbogenschützer sind nicht gestattet.
12.12 Schießbrillen:
  Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt.
12.13 Anzeige:
  Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Treffer können, wenn möglich, mit "spotting disc" oder auf einem Bildschirm angezeigt werden.