| 12.1 |
Waffe: |
| |
Zugelassen sind Einzellader- Repetier- und halbautomatische Gewehre. Das Gewicht der Waffe einschließlich aller Anbauteile darf 10 kg nicht überschreiten.
- Wertung Behördenwaffen: alle Waffen, die behördlich (Streitkräfte, Polizei, Zoll) eingeführt und im entsprechenden Kaliber geführt wurden oder werden.
- Wertung Sportwaffen: alle für den Schießsport zugelassenen Langwaffen.
|
| 12.2 |
Kaliber: |
| |
Zentralfeuerpatronen bis .45. |
| 12.3 |
Visierung: |
| |
Zielfernrohr beliebiger Bauart und Vergrößerung. |
| 12.4 |
Abzug: |
| |
Der Abzug ist beliebig, muss aber sicher sein. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 100 g sein. Elektrische Abzugs- oder Schussauslösung sind nicht erlaubt. |
| 12.5 |
Schäftung: |
| |
- Wertung Behördenwaffen: Sie muss dem Original entsprechen
- Wertung Sportwaffen: Beliebig, die maximal zulässige Breite der Auflagefläche am Vorderschaft beträgt 76 mm.
|
| 12.6 |
Anschlagarten: |
| |
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorder- und Hinterschaftes aufgelegt
werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, Zweibein, oder Rifle-Rest. Eine seitliche Fixierung, bzw. Anlage
des Schaftes oder der gesamten Waffe ist nicht gestattet. |
| 12.7 |
Scheibe: |
| |
GKBL-Scheibe Nr. 1 für HAG 1 und PGZF 1, 3 Stück und 1 Probescheibe oder gemäß vorhandenen elektronischen Anlagen. Für die Scheibe hier klicken:  |
| 12.8 |
Scheibenentfernung: |
| |
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 300 m (± 0,5 m). |
| 12.9 |
Schusszahl: |
| |
5 Schuss Probe auf eine separate Probescheibe; 30 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
- Wertung Behördenwaffen: 20 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
- Wertung Sportwaffen: 30 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
|
| 12.10 |
Schießzeit: |
| |
5 Minuten für Probe- und 45 Minuten für Wertungsschüsse. |
| 12.11 |
Bekleidung, Ausrüstung: |
| |
Schießjacken, Schießmützen und Schießhandschuhe sind erlaubt. Ellbogenschützer sind nicht gestattet. |
| 12.12 |
Schießbrillen: |
| |
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. |
| 12.13 |
Anzeige: |
| |
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Treffer können, wenn möglich, mit "spotting disc" oder auf einem Bildschirm angezeigt werden. |