GSP

4. Großkaliber-Sportpistole – GSP

4.1 Waffe:
Pistolen jeglicher Bauart.
4.2 Kaliber:
Alle Kaliber von .30 bis .45. Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen.
4.3 Visierung:
Jede offene Visiereinrichtung die aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) besteht.
4.4 Lauflänge:
Größer/gleich 3 Zoll (76,2 mm), maximal 6 Zoll (152,4 mm).
4.5 Magazin:
Das Magazin muss mindestens 5 Patronen aufnehmen.
4.6 Griffstück:
Die Art des Griffstückes ist freigestellt. Handballenauflagen und orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet.
4.7 Abzug:
Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein.
4.8 Anschlagarten:
Stehend freihändig, ein- oder beidhändiger Anschlag.
4.9 Scheibe:
2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole. scheibe_op1
4.10 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m).
4.11 Schusszahl und Schießzeit:
Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten.
4.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
4.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen.