24.1 |
Waffe: |
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Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten Pistolen und Revolver, die zum Verschießen von Zentralfeuerpatronen in Magnum-Kalibern eingerichtet sind. Die Magazine, die Trommeln müssen mindestens 5 Patronen aufnehmen können. |
24.2 |
Kaliber: |
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Magnum-Kaliber ab .44 Magnum. Die Verwendung handelsüblicher sowie wiedergeladener Muni-tion ist zulässig. |
24.3 |
Visierung: |
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Beliebig |
24.4 |
Lauflänge: |
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Größer/gleich 3 Zoll (76,2 mm), maximal 6 Zoll (152,4 mm). |
24.5 |
Griffstück: |
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Die Art des Griffes ist freigestellt. Handballenauflagen und orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet. |
24.6 |
Abzug: |
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Der Abzug darf nicht verändert werden. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein. |
24.7 |
Anschlagarten: |
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Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag. |
24.8 |
Scheibe: |
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1 Stück ISSF-Scheibe 25/50 m Pistole, z.B. Krüger Nr. 3100 S mit Spiegel Nr. 3130; auf elektro-nischen Anlagen entsprechend.
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24.9 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m). |
24.10 |
Bekleidung: |
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Die Verwendung von Schießjacken, -hosen, -schuhen, Ellenbogenschützern ist nicht zulässig. Handschuhe sind erlaubt. |
24.11 |
Schusszahl und Schießzeit: |
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13 Schuss in 10 Minuten, selbständiges Nachladen. Die drei schlechtesten Treffer werden gestrichen, die zehn besten gewertet. |
24.12 |
Schießbrillen: |
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Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. |
24.13 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. |