5.1 |
Waffe: |
|
Alle Double Action- oder Single Action-Revolver mit einer Trommelkapazität von mindestens 5 Patronen. Mündungsbremsen oder Kompensatoren sind nicht erlaubt. Maximales Waffengewicht: 1700 g. |
5.2 |
Kakiber: |
|
Kaliber von .30 bis .45. |
5.3 |
Munition: |
|
Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen und -arten sind zulässig, Ausnahme: Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen. |
5.4 |
Lauflänge: |
|
Größer/gleich 3 Zoll (76,2 mm), maximal 6,5 Zoll (165,1 mm). |
5.5 |
Visierung: |
|
Jede offene Visiereinrichtung die aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) besteht. |
5.6 |
Griffstück: |
|
Die Art des Griffstückes ist freigestellt. Handballenauflagen und orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet. |
5.7 |
Abzug: |
|
Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein. |
5.8 |
Anschlagarten: |
|
Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag. |
5.9 |
Scheibe: |
|
2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole. |
5.10 |
Scheibenentfernung: |
|
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m). |
5.11 |
Schusszahl und Schießzeit: |
|
Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten.
Beginn oder Ende der Schießzeit werden durch Aufforderung der Aufsicht mit „Start“ oder „Stopp“ bzw. Her- und Wegdrehen einer Scheibendrehanlage oder durch Timersignal bestimmt. |
5.12 |
Schießbrillen: |
|
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. |
5.13 |
Anzeige: |
|
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. |