12. Halbautomatisches Gewehr 1 (ZF 100 m) – HAG 1

12.1 Waffe:
Zugelassen sind alle halbautomatischen Büchsen, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind. Eine funktionsfähige Sicherung ist zwingend erforderlich. Der Anbau von Auflagekeilen oder -platten am Vorderschaft ist nicht erlaubt. Das Gesamtgewicht darf mit allen Anbauteilen (Zweibein, ZF usw.) 8,5 kg nicht überschreiten.
12.2 Kaliber:
Zentralfeuerpatronen kleiner Kaliber 6,5 mm.
12.3 Visierung:
Zielfernrohr mit beliebigem Absehen und Vergrößerung. Jegliche Maßnahmen, die ein Hitzeflimmern verhindern, sind nicht gestattet. Erlaubt ist eine Sonnenblende mit einer max. Länge von 100 mm, gemessen von der vorderen Fläche des Objektives.
12.4 Abzug:
Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein.
12.5 Anschlagart:
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von nicht mehr als 150 mm unterstützt werden. Eine seitliche Stützung oder Anlage des Vorderschaftes oder Laufes an die Auflage ist nicht statthaft. Die Auflage muss mit Sand oder vergleichbarem Material gefüllt sein und darf sich max. 6 mm eindrücken lassen. Die Schulterstütze (Gewehrkolben) darf nur mit der Hand unterstützt werden. Zwischen der Unterlage, auf der der Schütze liegt, und der Waffe darf sich nur die Hand des Schützen befinden.
Die Verwendung serienmäßiger oder nachträglich montierter, handelsüblicher Zweibeine ist möglich. Ein vorhandener Sporn an der Schulterstütze muss ganz eingezogen sein oder, wenn dies möglich ist, demontiert werden.
Die Schützen liegen vor dem Feuerkommando mit feuerbereiter Waffe im Anschlag. Die Aufsicht prüft die Feuerbereitschaft mit der Frage: „Ist jemand nicht fertig?“. Erfolgt kein Widerspruch, so erfolgt das Kommando „Achtung – Feuer“ und „Feuer Ende“ durch ein akustisches Signal.
12.6 Schusszahl:
Die Anzahl der Probeschüsse auf eine separate Probescheibe ist beliebig. 30 Schuss Wertung in 6 Serien à 5 Schuss, je 10 pro Wertungsscheibe.
12.7 Schießzeit:
Probe: 5 Minuten; Wertung: 10 Sekunden je 5-Schuss-Serie. Bei Zeitüberschreitung werden die besten Schüsse der jeweiligen Serie, entsprechend der Anzahl, die nach Zeitablauf abgegeben wurde, nicht gewertet. Zwischen den einzelnen Serien sind den Schützen jeweils 3 Minuten Zeit zur Scheibenbeobachtung und zum Nachladen zu geben.
12.8 Scheibe:
GKBL-Scheibe Nr. 1 für HAG 1 und PGZF 1, 3 Stück und 1 Probescheibe; elektronischen Anlagen entsprechend.
scheibe_pgzf1
12.9 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 100 m (± 0,5 m).
12.10 Bekleidung, Ausrüstung:
Die Verwendung von Schießjacken und -handschuhen ist gestattet. Schießhosen, -schuhe, Ellenbogenschützer und Schießmützen mit seitlichem Sichtschutz sind nicht zulässig.
12.11 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
12.12 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe während der Probe und zwischen den Wertungsserien kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Nutzung einer Zuganlage ist nur zum Scheibenwechsel gestattet.
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