1.1 |
Waffe: |
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Alle unveränderten Dienstpistolen (halbautomatische Pistolen) die bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden. |
1.2 |
Kaliber: |
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Kaliber .25 bis .456. |
1.3 |
Munition: |
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Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen und -arten sind zulässig, Ausnahme: Munition mit Wadcutter-Geschossen ist nicht zulässig. |
1.4 |
Lauflänge: |
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Die Lauflänge muss dem Original entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll (76,2 mm) sind nicht zugelassen. |
1.5 |
Visierung: |
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Die Waffe muss eine starre Visierung aufweisen. Das Visier muss dem Original der Dienstpistole entsprechen. |
1.6 |
Griffschalen: |
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Griffschalen können gegen gleichartige, z.B. Pachmayr, ersetzt werden. Sportgriffe, orthopädische Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zulässig. |
1.7 |
Abzug: |
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Der Abzug darf nicht verändert werden. Austauschteile müssen dem Original entsprechen. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein. |
1.8 |
Anschlagarten: |
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Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag. |
1.9 |
Scheibe: |
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2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole. |
1.10 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m). |
1.11 |
Schusszahl und Schießzeit: |
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Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten.
Beginn oder Ende der Schießzeit werden durch Aufforderung der Aufsicht mit „Start“ oder „Stopp“ bzw. Her- und Wegdrehen einer Scheibendrehanlage oder durch Timersignal bestimmt. |
1.12 |
Schießbrillen: |
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Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden. |
1.13 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. |