2.1 |
Waffe: |
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Alle unveränderten Dienstpistolen (halbautomatische Pistolen) die bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden oder derzeit geführt werden. |
2.2 |
Kaliber: |
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Kaliber .25 bis .456. |
2.3 |
Munition: |
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Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig. Alle Geschossformen und -arten sind zulässig, Ausnahme: Munition mit Wadcutter-Geschossen ist nicht zulässig. |
2.4 |
Lauflänge: |
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Die Lauflänge muss dem Original entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll (76,2 mm) sind nicht zugelassen. |
2.5 |
Visierung: |
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Die Visierung muss dem Original entsprechen. |
2.6 |
Abzug: |
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Der Abzug darf nicht verändert werden. Austauschteile müssen dem Original entsprechen. Der Abzugswiderstand darf nicht geringer als 1000 Gramm sein. |
2.7 |
Griffschalen: |
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Die Griffschalen müssen dem Original entsprechen. Sie dürfen nur durch gleichartige (z.B. Holz- gegen Kunststoffgriffe) ersetzt werden. Sportgriffe, orthopädische Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zugelassen. |
2.8 |
Anschlagschaft: |
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Nur Anschlagschäfte, die dem Original entsprechen, sind erlaubt. Das gilt auch für einfache Nachbauten, die in Form, Breite, Dicke und Länge dem Original entsprechen.
Über die Zulassung von Anschlagsystemen, in die die Waffe eingelegt wird, entscheidet auf Antrag die GKBL-Geschäftsstelle. |
2.9 |
Anschlagarten: |
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Stehend frei unter Verwendung des Anschlagschaftes. Der Anschlagschaft muss in die Schulter eingesetzt werden. |
2.10 |
Scheibe: |
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2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole.  |
2.11 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m). |
2.12 |
Ablauf, Schusszahl und Schießzeit: |
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5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe. 20 Schuss Wertung, in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit:
1. Durchgang 100 Sekunden,
2. Durchgang 80 Sekunden,
3. Durchgang 60 Sekunden,
4. Durchgang 40 Sekunden.
Beginn oder Ende der Schießzeit werden durch Aufforderung der Aufsicht mit „Start“ oder „Stopp“ bzw. Her- und Wegdrehen einer Scheibendrehanlage oder durch Timersignal bestimmt. |
2.13 |
Schießbrillen: |
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Eine Schießbrille jeglicher Art darf verwendet werden. |
2.14 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. |