Service
Datenschutz
8. Police Pistol 1 Kleinkaliber – PP 1 KK
8.1 | Waffe: | ||||||||||||||||||
Beliebige halbautomatische Pistolen oder Revolver. Sportgriffe und orthopädische Griffe sind nicht zugelassen. | |||||||||||||||||||
8.2 | Kaliber: | ||||||||||||||||||
.22 l.r. | |||||||||||||||||||
8.3 | Lauflänge: | ||||||||||||||||||
Mindestens 3 Zoll (76,2 mm) | |||||||||||||||||||
8.4 | Abzug: | ||||||||||||||||||
Abzugswiderstand beliebig, der Abzug muss sicher sein. | |||||||||||||||||||
8.5 | Visierung: | ||||||||||||||||||
Offen, ohne optische Hilfsmittel. | |||||||||||||||||||
8.6 | Anschlagarten: | ||||||||||||||||||
Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag. Fertigstellung: Waffe mit ausgestreckten Armen wird auf 45 Grad abgesenkt, die Mündung zielt auf den Boden. Die Fertigstellung ist nach jedem Wegdrehen der Scheibe oder jedem Unterbrechungssignal des Timers wieder einzunehmen. | |||||||||||||||||||
8.7 | Scheibe: | ||||||||||||||||||
PP 1-Scheibe, z.B. Krüger Nr. 5453 S mit Spiegel Nr. 5459. | |||||||||||||||||||
8.8 | Scheibenentfernung: | ||||||||||||||||||
Die Entfernung zur Scheibe beträgt für alle Teilübungen 25 m ± 0,1 m vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen. | |||||||||||||||||||
8.9 | Schusszahl und Schießzeit: | ||||||||||||||||||
Durchgang 1: 12 Schuss innerhalb von 120 Sekunden, einschließlich eines eventuellen Nachladens, Jetloader / Speedloader sind erlaubt. Durchgang 2 und 3: 2-mal 6 Schuss in Intervallen. Die Scheibe zeigt sich jeweils 6-mal für je 3 Sekunden, in denen je ein Schuss abzugeben ist. Nach dem letzten Schuss der ersten Serie erfolgt ein Nachladen, anschließend eine erneute Serie. Durchgang 4: 6 Schuss in Intervallen. Die Scheibe zeigt sich 3-mal für je 3 Sekunden, in denen je zwei Schuss abzugeben sind. |
|||||||||||||||||||
8.9 | Schießbrillen: | ||||||||||||||||||
Sehhilfen des täglichen Gebrauchs, Schießbrillen und das Abdecken des nicht zielenden Auges sind erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. | |||||||||||||||||||
8.10 | Anzeige: | ||||||||||||||||||
Hilfsmittel zur Scheibenbeobachtung sind nicht gestattet. Nach Durchgang 1, 3 und 4 erfolgt eine Trefferaufnahme. Nach der Trefferaufnahme werden neue Einsteckspiegel eingesetzt und die Schusslöcher außerhalb der Spiegel abgeklebt, nachdem deren Werte auf der Rückseite der beschossenen Spiegel notiert wurde. Nach dem Abkleben ist das Recht auf Protest, den Ringwert betreffend, erloschen. Es erfolgen die Serien des nächsten Durchganges. | |||||||||||||||||||
8.11 | Holster: | ||||||||||||||||||
Das Benutzen von Holstern ist nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn an der 25 m-Linie keine Möglichkeit zur Waffenablage besteht. So genannte „Cross Draw-“ und Schulterholster sind jedoch nicht erlaubt. | |||||||||||||||||||
8.12 | Probe, Waffen- und Munitionsfehler: | ||||||||||||||||||
Es gibt keine Probeschüsse und keine anerkannten Waffen- und Munitionsfehler. Versager und Fehlfunktionen gehen zu Lasten des Schützen. | |||||||||||||||||||
8.13 | Kommandos: | ||||||||||||||||||
|