17.1 |
Waffe: |
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Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten Unterhebelrepetierbüchsen, die zum Verschießen von Zentralfeuerpatronen eingerichtet sind, im Original oder deren Repliken und deren Magazine mindestens 5 Patronen aufnehmen können. Waffen mit Kastenmagazin sind zulässig, wenn dies dem Originalzustand entspricht. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Weaverschienen oder andere Montageschienen sind nicht zulässig. |
176.2 |
Schäftung: |
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Der Schaft der Waffe muss dem Originalschaft der Serienwaffe entsprechen. Eine Bettung des Systems und eine Schaftinnenbearbeitung sind nicht zulässig. Das Verändern der Form der Beschläge bzw. das Weglassen von Beschlägen ist nicht zulässig. |
17.3 |
Munition: |
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Es ist die Verwendung handelsüblicher sowie wiedergeladener Munition zulässig. Patronen mit Spitz- oder Wadcuttergeschossen sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Waffen mit Kastenmagazin. |
17.4 |
Kaliber: |
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Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm bzw. .256 Zoll. |
17.5 |
Visierung: |
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Die Visierung muss aus zwei Zielmitteln bestehen und dem Original (Serienwaffe) entsprechen. Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit der Charakter der Visierung erhalten bleibt. Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflexionen ist erlaubt. Die Verwendung von so genannten Peepsights ist möglich. Andere Lochkimmen oder Diopter sind nicht erlaubt. |
17.6 |
Abzug: |
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Der Abzug darf nicht verändert werden. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein. |
17.7 |
Schießriemen: |
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Die Verwendung von Gewehrtrage- oder Schießriemen ist nicht erlaubt. |
17.8 |
Scheibe: |
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3 ISSF-Scheiben Gewehr 100 m oder gemäß vorhandenen elektronischen Anlagen. |
17.9 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 50 m (± 0,25 m). |
17.10 |
Ablauf, Schusszahl und Schießzeit: |
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Station 1: Liegend oder sitzend fei
2 Serien à 5 Schuss in jeweils 45 Sekunden
Station 2: Kniend frei
2 Serien à 5 Schuss in jeweils 45 Sekunden. Im Kniendanschlag ist die Verwendung einer Kniendrolle gestattet.
Station 3: Stehend frei
2 Serien à 5 Schuss in jeweils 45 Sekunden
Es dürfen im Liegendanschlag 5 Schuss Probe in 5 Minuten geschossen werden.
Zwischen allen Serien sind dem Schützen 5 Minuten für die Scheibenbeobachtung und zum Nachladen zu geben. Für Stations- und Scheibenwechsel sind dem Schützen 5 Minuten einzuräumen. |
17.11 |
Bekleidung: |
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Die Verwendung von Schießjacken, -hosen, -schuhen, Ellenbogenschützern, jeglicher Art von Handschuhen und Schießmützen mit seitlichem Sichtschutz ist nicht zulässig. |
17.12 |
Schießbrillen: |
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Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. |
17.13 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Probe- und Wertungsschüsse mit einem Fernglas oder Spektiv ist erlaubt. |
17.14 |
Kommandos: |
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„Schützen in Stellung liegend/ kniend/ stehend gehen!“ |
Die Schützen gehen in Stellung liegend, kniend oder stehend. |
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„Waffe laden und in Anschlag gehen!“ |
Die Schützen laden und gehen in Anschlag. |
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Nach 60 Sekunden: |
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„Ist jemand nicht fertig?“ |
Erfolgt keine Meldung, wird das Feuerkommando erteilt bzw. die Scheiben einer Scheibendrehanlage drehen sich weg. |
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„Achtung – Start“ oder
„Achtung – Feuer!“ oder
„Achtung“ – Timersignal |
Scheiben drehen sich zum Schützen.
Die Schießzeit läuft. |
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Nach Ablauf der Zeit: |
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Scheiben drehen sich weg
oder „Stopp!“ oder
Timersignal |
Der Durchgang ist beendet. |
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Die Schützen bereiten sich für den nächsten Durchgang vor. |
Durchführen der Durchgänge gem. Nr. 16.10 |
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Nach Beendigung des letzten Durchganges: |
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„Waffe entladen und nach Sicherheitsüberprüfung durch die verantwortliche Aufsicht einpacken!“ |
Schützen entladen ihre Waffen und verpacken sie nach Überprüfung durch die verantwortliche Aufsicht im Transportbehältnis. |