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14. Repetiergewehr ZF 100 m – RGZF 1
14.1 | Waffe: |
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Zugelassen sind Einzellader und Repetiergewehre. | |
14.2 | Waffengewicht: |
Inklusive aller Anbauteile und Zubehör 10,0 Kilogramm. | |
14.3 | Kaliber, Munition: |
Zentralfeuerpatronen ab .223 bis einschließlich Kaliber 8 mm (.323). | |
14.4 | Abzugswiderstand: |
beliebig, der Abzug muss aber sicher sein. Stecherabzug ist zugelassen. | |
14.5 | Visierung: |
Beliebiges Zielfernrohr mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und beliebigem Absehen. | |
14.6 | Schaft: |
Beliebig; Breite des Vorderschafts max. 76 mm. | |
14.7 | Gewehrriemen: |
Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht erlaubt. | |
14.8 | Anschlagart: |
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorderschaftes auf max. 150 mm Länge aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, oder Rifle-Rest. Die Verwendung eines Zweibeins ist zulässig. Eine seitliche Fixierung oder die Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe und eine Auflage des Hinterschaftes (Erdsporn, Sandsack usw.) sind nicht gestattet. Der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden. | |
14.9 | Scheibe: |
2 Stück BDS-50m-ZF-Scheibe, Krüger Nr. 4413 | |
14.10 | Scheibenentfernung: |
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 100 m (± 0,5 m). | |
14.11 | Ablauf: |
5 Probeschüsse auf eine separate Probescheibe. Für die Wertung werden auf zwei Scheiben je 5 Scheibensymbole, von links nach rechts (beginnend links oben) mit 2 Schuss je Scheibensymbol beschossen. Sind auf einem der Scheibensymbole mehr als 2 Treffer, werden entsprechend der Anzahl dieser Treffer die besten Treffer auf diesem Scheibensymbol nicht gewertet. Bei Schießständen mit elektronischer Trefferaufnahme kann auf ein Scheibensymbol geschossen werden. |
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14.12 | Schießzeit: |
30 Minuten für Probe- und Wertungsschüsse. | |
14.13 | Bekleidung, Ausrüstung: |
Schießjacken, Schießmützen und Schießhandschuhe sind erlaubt. | |
14.14 | Schießbrillen: |
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. | |
14.15 | Anzeige: |
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Treffer können, wenn möglich, mit „spotting disc“ oder auf einem Bildschirm bzw. elektronisch angezeigt werden. Die Nutzung einer Scheibenzuganlage ist gestattet. |