PRM

24. Pistole-Revolver-Magnum – PRM

24.1 Waffe:
Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten Pistolen und Revolver, die zum Verschießen von Zentralfeuerpatronen in Magnum-Kalibern eingerichtet sind. Die Magazine, die Trommeln müssen mindestens 5 Patronen aufnehmen können.
24.2 Kaliber:
Magnum-Kaliber ab .44 Magnum. Die Verwendung handelsüblicher sowie wiedergeladener Muni-tion ist zulässig.
24.3 Visierung:
Beliebig
24.4 Lauflänge:
Größer/gleich 3 Zoll (76,2 mm), maximal 6 Zoll (152,4 mm).
24.5 Griffstück:
Die Art des Griffes ist freigestellt. Handballenauflagen und orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet.
24.6 Abzug:
Der Abzug darf nicht verändert werden. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein.
24.7 Anschlagarten:
Stehend frei, ein- oder beidhändiger Anschlag.
24.8 Scheibe:
1 Stück ISSF-Scheibe 25/50 m Pistole, z.B. Krüger Nr. 3100 S mit Spiegel Nr. 3130; auf elektro-nischen Anlagen entsprechend.
scheibe_op1
24.9 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m).
24.10 Bekleidung:
Die Verwendung von Schießjacken, -hosen, -schuhen, Ellenbogenschützern ist nicht zulässig. Handschuhe sind erlaubt.
24.11 Schusszahl und Schießzeit:
13 Schuss in 10 Minuten, selbständiges Nachladen. Die drei schlechtesten Treffer werden gestrichen, die zehn besten gewertet.
24.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
24.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen.