1.1 |
Waffe: |
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Pistolen, die nachweislich bei einer regulären Armee, der Polizei, der Zollverwaltung oder der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz) über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder eingeführt sind. |
1.2 |
Kaliber: |
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Alle nachweislich eingeführten Kaliber (Zentralfeuerpatronen) von .30 bis .45. Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen. |
1.3 |
Visierung: |
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Die Visiereinrichtung muss aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) bestehen und der Originalvisierung entsprechen. Sie darf nicht gegen eine Mikrometervisierung ausgetauscht werden. |
1.4 |
Lauflänge: |
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Die Lauflänge muss dem Original entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll (76,2 mm) sind nicht zugelassen. |
1.5 |
Magazin: |
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Das Magazin muss mindestens 5 Patronen aufnehmen. |
1.6 |
Griffstück: |
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Das Griffstück muss dem Original entsprechen. Griffschalen können gegen gleichartige ausgetauscht werden. |
1.7 |
Abzug: |
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Der Abzug darf nicht verändert werden. Austauschteile müssen dem Original entsprechen. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein. |
1.8 |
Anschlagarten: |
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Stehend freihändig, ein- oder beidhändiger Anschlag. |
1.9 |
Scheibe: |
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2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole. |
1.10 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m). |
1.11 |
Schusszahl und Schießzeit: |
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Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten. |
1.12 |
Schießbrillen: |
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Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. |
1.13 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. |