OP3

2. Ordonnanzpistole mit Anschlagschaft – OP 3

2.1 Waffe:
Pistolen, die nachweislich bei einer regulären Armee, der Polizei, der Zollverwaltung oder der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz) über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder eingeführt sind.
Sie müssen konstruktiv für die Aufnahme in einem Anschlagschaft vorgesehen sein. Der Anschlagschaft muss dem Original entsprechen.
2.2 Kaliber:
Alle nachweislich eingeführten Kaliber (Zentralfeuerpatronen) von .30 bis .45. Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen.
2.3 Visierung:
Die Visiereinrichtung muss aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) bestehen und der Originalvisierung entsprechen. Sie darf nicht gegen eine Mikrometervisierung ausgetauscht werden.
2.4 Lauflänge:
Die Lauflänge muss dem Original entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll (76,2 mm) sind nicht zugelassen.
2.5 Magazin:
Das Magazin muss mindestens 5 Patronen aufnehmen.
2.6 Griffstück:
Das Griffstück muss dem Original entsprechen. Griffschalen können gegen gleichartige ausgetauscht werden. Combat- und Sportgriffe sind nicht zugelassen.
2.7 Abzug:
Der Abzug darf nicht verändert werden. Austauschteile müssen dem Original entsprechen. Der Abzugswiderstand darf nicht geringer als 1000 Gramm sein.
2.8 Anschlagarten:
Stehend freihändig unter Verwendung des Anschlagschaftes. Der Anschlagschaft muss in die Schulter eingesetzt werden.
2.9 Scheibe:
2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole. scheibe_op1
2.10 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m).
2.11 Ablauf, Schusszahl und Schießzeit:
5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe. 20 Schuss Wertung, in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit: 1. Durchgang 100 Sekunden,
2. Durchgang 80 Sekunden,
3. Durchgang 60 Sekunden,
4. Durchgang 40 Sekunden.
2.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
2.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen.