ORG ZF

10. Ordonnanzgewehr mit Zielfernrohr – ORG ZF

10.1 Waffe:
Zugelassen sind halbautomatische und Repetierbüchsen, die vor dem 01. Januar 1965 in einer regulären Armee, bei der Polizei oder der Zollverwaltung eingeführt wurden sowie Nachbauten (Repliken) derselben, und bei denen lediglich ein Zielfernrohr aufgesetzt wurde. Der Verschluss darf gegenüber der ursprünglichen Dienstwaffe nicht verändert sein. Veränderungen sind nur zulässig, soweit sie zur Montage des Zielfernrohres erforderlich sind.
10.2 Kaliber:
Der Abzug darf nicht verändert werden. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 Gramm sein.
10.3 Schäftung:
Der Schaft muss der eingeführten Dienstwaffe entsprechen. Aufgesetzte Schaftbacken sind nicht zugelassen. Eine Bettung des Systems und eine Innenschaftbearbeitung sind erlaubt. Das Verändern der Form der Beschläge (z.B. das Ausfeilen von Beschlägen) bzw. das Weglassen von Beschlägen ist nicht zulässig.
10.4 Zielfernrohr:
Zielfernrohr und Montage sind beliebig. Es darf jedoch nur mit maximal 10-facher Vergrößerung geschossen werden. Eine Sonnenblende mit einer Länge von nicht mehr als 100 mm, gemessen von der vorderen Fläche des Objektives, darf montiert werden. Die Benutzung eines Flimmerschutzes (Flimmerband, Kunststoffrohr) ist nicht gestattet.
10.5 Munition:
Handelsübliche und wiedergeladene Zentralfeuerpatronen in militärischen bzw. behördlichen Kalibern von 5,56 bis 8 mm.
10.6 Anschlagsart:
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von nicht mehr als 150 mm unterstützt werden. Eine seitliche Stützung oder Anlage des Vorderschaftes oder Laufes in der bzw. an die Auflage ist nicht statthaft. Die Schulterstütze (Gewehrkolben) darf nur mit der Hand unterstützt werden.
10.7 Bekleidung:
Schießjacken, Schießhandschuhe und Schießmützen mit seitlichem Sichtschutz sind nicht erlaubt.
10.8 Schusszahl:
5 Schuss Probe auf die Probescheibe (links oben). 20 Schuss Wertung, je fünf auf die Wertungsscheiben.
10.9 Scheibe:
BDMP-Scheibe Nr. 3Krueger BDMP 5475
10.10 Schießzeit:
30 min. (für Probe- und Wertungsschüsse).
10.11 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Sind Scheiben-zuganlagen vorhanden, so kann jeder Schuss unter Benutzung dieser Anlage beobachtet werden.
10.12 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 100 m (± 0,5 m).