HAG 2

12. Halbautomatisches Gewehr 2 (ZF 100 m) – HAG 2

12.1 Waffe:
Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten, halbautomatischen Büchsen. Abzug, Schaft, Lauf und Kaliber müssen der Serienwaffe entsprechen. Das Gesamtgewicht darf mit allen Anbauteilen 8,5 kg nicht überschreiten.
12.2 Kaliber:
Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm.
12.3 Visierung:
Zielfernrohr mit beliebigem Absehen und Vergrößerung. Die Verwendung eines Flimmerbandes ist nicht gestattet. Eine Sonnenblende am ZF ist erlaubt.
12.4 Abzug:
Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein.
12.5 Anschlagart:
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorderschaftes aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, Zweibein, oder Rifle-Rest. Eine seitliche Fixierung, bzw. Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe und eine Auflage des Gewehrschaftes (Erdsporn, Sandsack usw.) sind nicht gestattet.
12.6 Schusszahl:
Die Anzahl der Probeschüsse auf eine separate Probescheibe ist beliebig. 30 Schuss Wertung in 6 Serien à 5 Schuss, je 10 pro Wertungsscheibe.
12.7 Schießzeit:
Probe: 5 Minuten; Wertung: 6 x 10 Sekunden.
Bei Zeitüberschreitung werden die besten Schüsse der jeweiligen Serie, entsprechend der Anzahl, die nach Zeitablauf abgegeben wurde, nicht gewertet.
Zwischen den einzelnen Serien ist den Schützen jeweils 3 Minuten zur Scheibenbeobachtung und zum Nachladen Zeit zu geben.
12.8 Scheibe:
GKBL-Scheibe Nr. 1 für HAG 1 und PGZF 1, 3 Stück und 1 Probescheibe oder gemäß vorhandenen elektronischen Anlagen.scheibe_pgzf1
12.9 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 100 m (± 0,5 m).
12.10 Ablauf:
Die Schützen liegen mit feuerbereiter Waffe im Anschlag.
Die verantwortliche Aufsicht prüft die Feuerbereitschaft mit der Frage: „Ist jemand nicht fertig?“ Erfolgt kein Widerspruch, erfolgt das Kommando: „Achtung – Feuer!“ oder ein akustisches Signal bzw. Timersignal.
Nach Ablauf der Schießzeit das Kommando „Stopp!“ oder ein akustisches Signal bzw. Timersignal.
12.11 Bekleidung, Ausrüstung:
Schießjacken, -hosen, -schuhe, Ellenbogenschützer, jede Art von Handschuhen und Schießmützen mit seitlichem Sichtschutz sind nicht zulässig.
12.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
12.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe während der Probe und zwischen den Wertungsserien kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Nutzung einer Zuganlage ist nur zum Scheibenwechsel gestattet.