12.1 |
Waffe: |
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Zugelassen sind alle serienmäßig hergestellten, halbautomatischen Büchsen. Abzug, Schaft, Lauf und Kaliber müssen der Serienwaffe entsprechen. Das Gesamtgewicht darf mit allen Anbauteilen 8,5 kg nicht überschreiten. |
12.2 |
Kaliber: |
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Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm. |
12.3 |
Visierung: |
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Zielfernrohr mit beliebigem Absehen und Vergrößerung. Die Verwendung eines Flimmerbandes ist nicht gestattet. Eine Sonnenblende am ZF ist erlaubt. |
12.4 |
Abzug: |
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Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 1000 g sein. |
12.5 |
Anschlagart: |
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Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorderschaftes aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, Zweibein, oder Rifle-Rest. Eine seitliche Fixierung, bzw. Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe und eine Auflage des Gewehrschaftes (Erdsporn, Sandsack usw.) sind nicht gestattet. |
12.6 |
Schusszahl: |
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Die Anzahl der Probeschüsse auf eine separate Probescheibe ist beliebig. 30 Schuss Wertung in 6 Serien à 5 Schuss, je 10 pro Wertungsscheibe. |
12.7 |
Schießzeit: |
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Probe: 5 Minuten; Wertung: 6 x 10 Sekunden.
Bei Zeitüberschreitung werden die besten Schüsse der jeweiligen Serie, entsprechend der Anzahl, die nach Zeitablauf abgegeben wurde, nicht gewertet.
Zwischen den einzelnen Serien ist den Schützen jeweils 3 Minuten zur Scheibenbeobachtung und zum Nachladen Zeit zu geben. |
12.8 |
Scheibe: |
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GKBL-Scheibe Nr. 1 für HAG 1 und PGZF 1, 3 Stück und 1 Probescheibe oder gemäß vorhandenen elektronischen Anlagen. |
12.9 |
Scheibenentfernung: |
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Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 100 m (± 0,5 m). |
12.10 |
Ablauf: |
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Die Schützen liegen mit feuerbereiter Waffe im Anschlag.
Die verantwortliche Aufsicht prüft die Feuerbereitschaft mit der Frage: „Ist jemand nicht fertig?“ Erfolgt kein Widerspruch, erfolgt das Kommando: „Achtung – Feuer!“ oder ein akustisches Signal bzw. Timersignal.
Nach Ablauf der Schießzeit das Kommando „Stopp!“ oder ein akustisches Signal bzw. Timersignal. |
12.11 |
Bekleidung, Ausrüstung: |
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Schießjacken, -hosen, -schuhe, Ellenbogenschützer, jede Art von Handschuhen und Schießmützen mit seitlichem Sichtschutz sind nicht zulässig. |
12.12 |
Schießbrillen: |
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Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen. |
12.13 |
Anzeige: |
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Die Beobachtung der Scheibe während der Probe und zwischen den Wertungsserien kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Nutzung einer Zuganlage ist nur zum Scheibenwechsel gestattet. |