ABG SMS-T Bader GbR
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der SMST-Bader GbR
I. Allgemeines
Soweit nichts anderes vereinbart ist und von uns schriftlich bestätigt wird, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.
II. Angebot
Sämtliche Angebote und Preislisten sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Die gesamten Angebotsunterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. In besonderen Fällen, insbesondere bei Nichtzustandekommen des beabsichtigten Vertragsverhältnisses, behalten wir uns die Rückforderung sämtlicher Unterlagen vor.
III. Bestellung
(1) Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch unsere Vertreter oder Angestellte getätigt bzw. getroffen werden, sind für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das Gleiche gilt auch für mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen.
(2) Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält oder von uns im Einzelfall der Auftrag stillschweigend ausgeführt wird. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
(3) Missverständnisse oder Irrtum bei mündlicher und telefonischer Bestellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält oder von uns im Einzelfall der Auftrag stillschweigend ausgeführt wird. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
(3) Missverständnisse oder Irrtum bei mündlicher und telefonischer Bestellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
IV. Preise
(1) Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, unverpackt ab Werk bzw. Lager. Von uns beigestellte Verpackungsmaterialien (Paletten, Aufsatzrahmen etc.) sind binnen vier Wochen für uns kostenfrei an uns zu retournieren, widrigenfalls werden wir diese in Rechnung stellen.
(2) Preislisten-Artikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
(3) Materialpreis- und Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.
(4) Die Preise gelten nur für die vereinbarten Stückzahlen. Für Mindermengen werden entsprechende Preiszuschläge berechnet.
(5) Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Preislisten-Artikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
(3) Materialpreis- und Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.
(4) Die Preise gelten nur für die vereinbarten Stückzahlen. Für Mindermengen werden entsprechende Preiszuschläge berechnet.
(5) Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
V. Lieferung
(1) Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers.
(2) Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten.
(3) Sofern nicht eine Sonderverpackung vereinbart wurde, erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise.
(4) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes bzw. Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns mit eigenem Fahrzeug. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.
(5) Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten und bei Auslieferung getrennt zu verrechnen.
(2) Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten.
(3) Sofern nicht eine Sonderverpackung vereinbart wurde, erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise.
(4) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes bzw. Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns mit eigenem Fahrzeug. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.
(5) Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten und bei Auslieferung getrennt zu verrechnen.
VI. Liefertermin
(1) Unsere Lieferfristen sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Sie beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung oder bei vereinbarter An- oder Vorauszahlung mit dem Eingang der Zahlung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Fragen und der Übergabe der beizubringenden Unterlagen.
(2) Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung im Werk bzw. Lager.
(3) Werden wir bei der Ausführung des Auftrages durch Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere durch Arbeitskonflikte, Krieg sowie sonstige Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände behindert, auf die wir keinen Einfluss haben, so sind wir an die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit nicht gebunden. Der Auftraggeber ist von der Behinderung zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten ohne jede Verpflichtung auf Schadenersatzleistungen.
(4) Bei einer Lieferverzögerung, die durch uns verschuldet wurde, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Jeder weitere Anspruch ist ausgeschlossen.
(5) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Gerät der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Rückstand oder werden hinsichtlich des Auftraggebers Umstände gekannt, die uns daran zweifeln lassen, dass der Auftraggeber zukünftig seinen Verpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachkommen wird, sind wir berechtigt, schadenersatzlos unsere Lieferungen sofort einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt offene Rechnungen dürfen wir fällig stellen.
(6) Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware können wir auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers lagern und als geliefert verrechnen.
(2) Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung im Werk bzw. Lager.
(3) Werden wir bei der Ausführung des Auftrages durch Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere durch Arbeitskonflikte, Krieg sowie sonstige Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände behindert, auf die wir keinen Einfluss haben, so sind wir an die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit nicht gebunden. Der Auftraggeber ist von der Behinderung zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten ohne jede Verpflichtung auf Schadenersatzleistungen.
(4) Bei einer Lieferverzögerung, die durch uns verschuldet wurde, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Jeder weitere Anspruch ist ausgeschlossen.
(5) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Gerät der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Rückstand oder werden hinsichtlich des Auftraggebers Umstände gekannt, die uns daran zweifeln lassen, dass der Auftraggeber zukünftig seinen Verpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachkommen wird, sind wir berechtigt, schadenersatzlos unsere Lieferungen sofort einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt offene Rechnungen dürfen wir fällig stellen.
(6) Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware können wir auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers lagern und als geliefert verrechnen.
VII. Zahlungsbedingungen
(1) Für die Bezahlung gelten ausschließlich schriftlich vereinbarte, bzw. die auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungskonditionen. Lieferungen sind grundsätzlich von einer Vorauszahlung bei Auftragsannahme oder von einer sofortigen Zahlung bei Übernahme der Ware abhängig.
(2) Aufrechnungen von Gegenforderungen durch den Auftraggeber sind nicht zulässig.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mängelrügen seine Zahlungen zurückzuhalten.
(4) Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen gegen den Auftraggeber gegen Forderungen, die der Auftraggeber gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns hat, aufzurechnen.
(5) Sämtliche Spesen im Zusammenhang mit der Bezahlung unserer Lieferungen oder Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m., sofern uns nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entstehen, zu berechnen. Außerdem hat der säumige Auftraggeber alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
(7) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwaiger herein genommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Auch sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen einzustellen bzw. gegen Vorauszahlung durchzuführen.
(8) Zahlungen an Vertreter und Angestellte dürfen nur geleistet werden, wenn eine entsprechende Vollmacht von uns vorliegt.
(2) Aufrechnungen von Gegenforderungen durch den Auftraggeber sind nicht zulässig.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mängelrügen seine Zahlungen zurückzuhalten.
(4) Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen gegen den Auftraggeber gegen Forderungen, die der Auftraggeber gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns hat, aufzurechnen.
(5) Sämtliche Spesen im Zusammenhang mit der Bezahlung unserer Lieferungen oder Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m., sofern uns nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entstehen, zu berechnen. Außerdem hat der säumige Auftraggeber alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
(7) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwaiger herein genommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Auch sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen einzustellen bzw. gegen Vorauszahlung durchzuführen.
(8) Zahlungen an Vertreter und Angestellte dürfen nur geleistet werden, wenn eine entsprechende Vollmacht von uns vorliegt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge nebst Zinsen und aller sonstigen auftretenden Kosten, die in Bezug zu dem Kaufvertrag stehen, bleibt die Ware unser uneingeschränktes Eigentum, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
IX. Eigentum, Urheberrecht, Schutzrechte
Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benützung der nach seinen Angaben hergestellten Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für etwaige Ansprüche dieser Art hat uns der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.
X. Gewährleistung
(1) Jede Lieferung ist unverzüglich zu kontrollieren. Etwaige offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind sofort dem Beförderungsträger (Spediteur, Frachtführer) schriftlich bekannt zu geben und uns zu melden.
(2) Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich beanstandet werden. Beanstandete Teile sind auf unser Verlangen sofort und kostenfrei an uns zurückzusenden. Unterlässt der Auftraggeber diese Mängelrüge oder wird die Ware von ihm be- oder verarbeitet, so gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
(3) Für diejenigen Teile der Ware, die wir unsererseits zugekauft haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen diese Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
(4) Wird ein Mangel von uns als zu Recht bestehend anerkannt, so bleibt es uns überlassen, entweder die Ware zum berechneten Preis zurück zu nehmen oder den Mangel selbst zu beheben oder gegen Rücksendung der Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Mängelbehebungen durch den Auftraggeber werden von uns nur vergütet, wenn sie im Vorhinein von uns bewilligt wurden.
(5) Schadenersatzansprüche, die auf Grund einer mangelhaft gelieferten Ware entstehen könnten, werden einvernehmlich ausgeschlossen, wenn diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Insbesondere sind Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel an der gelieferten Ware, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Auftraggebers entstehen können. Gem. § 9 des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung für Schäden, die durch den Produktfehler an Sachen verursacht werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von bereits aufgelaufenen Verarbeitungskosten, für entgangenen Gewinn oder entstandene Verlust seitens des Auftraggebers. Ferner gilt dies auch bei Geschäften im Sinne des § 1 Zif. (1) Konsumentenschutzgesetz.
(6) Die Erhebung der Mängelrüge entbindet weder von der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers noch berechtigt sie zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus diesem oder einem anderen Auftrag.
(7) Bei Veränderung und/oder unsachgemäßer Behandlung oder Verarbeitung der gelieferten Ware werden Mängelrügen nicht anerkannt.
(2) Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich beanstandet werden. Beanstandete Teile sind auf unser Verlangen sofort und kostenfrei an uns zurückzusenden. Unterlässt der Auftraggeber diese Mängelrüge oder wird die Ware von ihm be- oder verarbeitet, so gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
(3) Für diejenigen Teile der Ware, die wir unsererseits zugekauft haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen diese Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
(4) Wird ein Mangel von uns als zu Recht bestehend anerkannt, so bleibt es uns überlassen, entweder die Ware zum berechneten Preis zurück zu nehmen oder den Mangel selbst zu beheben oder gegen Rücksendung der Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Mängelbehebungen durch den Auftraggeber werden von uns nur vergütet, wenn sie im Vorhinein von uns bewilligt wurden.
(5) Schadenersatzansprüche, die auf Grund einer mangelhaft gelieferten Ware entstehen könnten, werden einvernehmlich ausgeschlossen, wenn diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Insbesondere sind Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel an der gelieferten Ware, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Auftraggebers entstehen können. Gem. § 9 des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung für Schäden, die durch den Produktfehler an Sachen verursacht werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von bereits aufgelaufenen Verarbeitungskosten, für entgangenen Gewinn oder entstandene Verlust seitens des Auftraggebers. Ferner gilt dies auch bei Geschäften im Sinne des § 1 Zif. (1) Konsumentenschutzgesetz.
(6) Die Erhebung der Mängelrüge entbindet weder von der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers noch berechtigt sie zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus diesem oder einem anderen Auftrag.
(7) Bei Veränderung und/oder unsachgemäßer Behandlung oder Verarbeitung der gelieferten Ware werden Mängelrügen nicht anerkannt.
XI. Impressum
Wir sind berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
(1) Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Herstellerwerk. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist (auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse) das jeweils sachlich zuständige Gericht in Siegburg. Wir können den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Auf das Vertragsverhältnis ist aus-schließlich deutsches Recht anzuwenden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang rechtswirksam.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang rechtswirksam.
XIII. Datenverarbeitung
Die elektronische Verarbeitung der im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unter genauer Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen. Zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses wurden die entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen getroffen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Brief: SMST-Bader GbR, Elisenstr. 27, 53783 Eitorf
FAX: 02243-9119872
E-Mail: gkbl@gkbl.de
Brief: SMST-Bader GbR, Elisenstr. 27, 53783 Eitorf
FAX: 02243-9119872
E-Mail: gkbl@gkbl.de
Rücksendung headstart an:
RIKA Sport GmbH & Co. KG
Heidenheimer Strasse 22
89537 Giengen/Brenz
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Heidenheimer Strasse 22
89537 Giengen/Brenz
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand: Januar 2010