GSR

5. Großkaliber-Sportrevolver – GSR

5.1 Waffe:
Revolver jeglicher Bauart.
5.2 Kaliber:
Alle Kaliber von .30 bis .45. Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen.
5.3 Visierung:
Jede offene Visiereinrichtung die aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) besteht.
5.4 Lauflänge:
Größer/gleich 3 Zoll (76,2 mm), maximal 6,5 Zoll (165,1 mm).
5.5 Griffstück:
Die Art des Griffstückes ist freigestellt. Handballenauflagen und orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet.
5.6 Abzug:
Der Abzug ist beliebig. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein.
5.7 Anschlagarten:
Stehend freihändig, ein- oder beidhändiger Anschlag.
5.8 Scheibe:
2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole.scheibe_op1
5.19 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m).
5.10 Schusszahl und Schießzeit:
Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten.
5.11 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
5.12 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen.