OR

3. Ordonnanzrevolver – OR

3.1 Waffe:
Revolver, die nachweislich bei einer regulären Armee, der Polizei oder der Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder eingeführt sind.
3.2 Kaliber:
Alle nachweislich eingeführten Kaliber (Zentralfeuerpatronen) von .32 bis .45. Munition mit Wadcuttergeschossen ist nicht zugelassen.
3.3 Visierung:
Die Visiereinrichtung muss aus zwei Zielmitteln (Kimme und Korn) bestehen und der Originalvisierung entsprechen. Sie darf nicht gegen eine Mikrometervisierung ausgetauscht werden.
3.4 Lauflänge:
Die Lauflänge muss dem Original entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll (76,2 mm) sind nicht zugelassen.
3.5 Trommel:
Die Trommel muss mindestens 5 Patronen aufnehmen.
3.6 Griffstück:
Das Griffstück muss dem Original entsprechen. Griffschalen können gegen gleichartige ausgetauscht werden. Combat- und Sportgriffe, orthopädische Griffschalen, Handballenauflagen, Überzüge und Umwicklungen sind nicht zugelassen.
3.7 Abzug:
Der Abzug darf nicht verändert werden. Austauschteile müssen dem Original entsprechen. Das Abzugsgewicht darf nicht geringer als 1000 Gramm sein.
3.8 Anschlagarten:
Stehend freihändig, ein- oder beidhändiger Anschlag.
3.9 Scheibe:
2 Stück ISSF-Scheiben 25/50 m Pistole scheibe_op1
3.10 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 25 m (± 0,1 m).
3.11 Schusszahl und Schießzeit:
Maximal 5 Schuss Probe innerhalb von 4 Minuten auf eine separate Probescheibe.
20 Schuss Wertung in 4 Durchgängen à 5 Schuss, 10 Schuss pro Wertungsscheibe.
Schießzeit je Durchgang 4 Minuten. Die Durchgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 können jeweils zusammengefasst und ohne Unterbrechung geschossen werden; die Schießzeit beträgt dann jeweils 8 Minuten.
3.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt. Schutzbrillen werden empfohlen.
3.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen.