RF 2 FS

18. Repetierflinte 2 Fallscheiben 15 m – RF 2 FS

Die Wettkämpfe sind gemäß Langwaffen Sporthandbuch Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. – SHB Fassung des BVA-Genehmigungsbescheids vom 17.11.2014 – durchzuführen.
18.1 Waffe:
Gesetzeskonforme Repetierflinten bis Kaliber 12. Das Magazin muss aus einer Röhre bestehen. Gesetzeskonforme Veränderungen sind erlaubt. Der Abzugswiderstand im Moment der Schussauslösung muss 1000 g betragen.
18.2 Visierung:
beliebig
18.3 Anschlag:
Stehend frei, jagdlicher Anschlag. Nach dem Kommando „Sind Sie bereit?“ ist der jagdliche Anschlag einzunehmen.
18.4 Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit, Munition:
Beim 15 m-Fallscheiben-Schießen / Flinte werden 4 Wertungsserien auf je 5 Fallscheiben geschossen. Pro Wertungsserie kann der Schütze höchstens 6 Schuss (5 Patronen im Magazin – eine Patrone im Lauf) abgeben. Im Rahmen der erlaubten Schusszahl und der erlaubten Schießzeit wird so lange geschossen, bis jeweils alle fünf Fallscheiben getroffen wurden oder die maximal zur Verfügung stehende Schusszahl abgegeben wurde. Die Fallscheiben müssen dabei „fallen“ und liegen bleiben.

Die maximale Schießzeit pro Wertungsserie von 5 Fallscheiben beträgt eine Minute. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Timer. Es darf nur Munition bis Kaliber 12 mit einer maximalen Schrotgröße von 3,0 mm (kein Streukreuz) und einer Schrotvorladung bei Repetierflinten und bei Selbstladeflinten von 24 g bis 32 g (kein Stahlschrot) verwendet werden.

16.5 Scheiben, Größe, Funktion:
Es wird auf Fallscheiben mit einem Durchmesser von 20 cm geschossen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Fallscheiben auch bei Treffern in den untersten Bereich der Fallscheiben (höchstens 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher umfallen.

Die Scheiben müssen weiß oder mit einer sich deutlich vom Hintergrund abhebenden Signalfarbe (z.B. orange, hellgrün, usw.) gestrichen sein.

Entfernung der Fallscheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander

Es wird auf eine Entfernung von 15 m zu den Fallscheiben geschossen. Die Fallscheiben sind mit einem Mindestabstand von 20 cm (eine Scheibenbreite) und einem Höchstabstand von 50 cm, gemessen zwischen den Außenrändern der Scheiben, aufzustellen oder anzubringen.

Alle Fallscheiben sind einheitlich hoch aufzustellen. Die Fallscheiben müssen je nach Beschaffenheit des Schießstandes und des Kugelfangs in einer Höhe von mindestens 0,50 m und höchstens 1,50 m, gemessen von der Oberkante des Außenrandes, im Abstand zur Schießbahnsohle aufgestellt werden.

Reihenfolge der zu beschießenden Fallscheiben

Die 5 Fallscheiben sind so lange zu beschießen, bis alle getroffen wurden und liegen bleiben. Die Reihenfolge ist beliebig.

18.6 Probeschüsse:
Vor dem Schießen der Wertungsserien kann innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf 5 Fallscheiben abgegeben werden.
18.7 Disziplinablauf:
Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Nach Ablauf der Vorlaufzeit ertönt ein akustisches Signal des Timers und der Schütze kann mit dem Schießen beginnen.

Mit dem Timer wird das Zeitintervall zwischen Startsignal und Abgabe des letzten Schusses gemessen. Die gemessene Zeit ist die Wertungszeit für die Serie.

Wird das Zeitlimit von einer Minute pro Wertungsserie erreicht, bricht der Schießleiter das Schießen ab. Der Schießleiter bricht die Wertungsserie auch dann ab, wenn der Schütze die maximal zur Verfügung stehende Schusszahl abgegeben hat und nicht alle Fallscheiben gefallen sind.

Nach jeder Wertungsserie sind die Waffen zu entladen.

18.8 Trefferaufname:
Die Standaufsicht bzw. der Schießleiter hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit und die Anzahl der nicht gefallenen Fallscheiben laut anzusagen. Jede einzelne Zeit wird bis zur Hundertstelsekun-de genau festgehalten.

Bei Erreichen des Zeitlimits von einer Minute und entsprechendem Abbruch des Schießens durch den Schießleiter wird zu der Wertungszeit der Serie für jede nicht gefallene Fallscheibe ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden addiert. Das Zeitlimit von 60 Sekunden und eventuelle Strafzuschläge bilden das Ergebnis der Wertungsserie.

Bricht der Schießleiter nach Abgabe der maximal zur Verfügung stehenden Schusszahl die Wertungsse-rie ab, obwohl nicht alle Fallscheiben gefallen sind, ist die vom Timer gemessene Zeit die Wertungszeit für die Serie; hinzu kommen die Strafzuschläge für die nicht gefallenen Fallscheiben.

Bricht der Schütze selbst die Wertungsserie vor der vollständigen Abgabe der maximalen Schusszahl ab und handelt es sich nicht um eine nachweisbare Waffen- oder Munitionsstörung, wird diese Serie mit der maximalen Wertungszeit von 60 Sekunden bewertet. Für jede nicht gefallene Fallscheibe wird ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden addiert. Die Wertungszeit von 60 Sekunden plus eventuelle Strafzuschläge bilden das Ergebnis der Wertungsserie.

Bei Waffen- oder Munitionsstörungen gilt die vom Timer gemessene Zeit für den letzten Schuss als Wertungszeit für die Serie; hinzukommen eventuelle Strafzuschläge für die nicht gefallenen Fallscheiben. Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist nicht erlaubt. Macht der Schütze für eine Wertungsserie eine Störung geltend, wird er nach der dritten Störung für diesen Wettkampf disqualifiziert.

Waffen- oder Munitionsstörungen können nur dann anerkannt werden, wenn die Störung nicht ohne Hilfe von Werkzeugen behoben werden kann. Meldet ein Schütze eine Störung, die ohne Werkzeuge behoben werden kann und bricht damit die Wertungsserie ab, wird diese Serie mit der maximalen Wertungszeit von 60 Sekunden gewertet. Hinzu kommen die Strafzeitzuschläge für die nicht gefallenen Fallscheiben.

Nach der dritten gemeldeten Störung – egal welcher Art die Störung ist – wird der Schütze disqualifiziert. Allerdings muss der Schütze die Störungen geltend machen (durch Handaufheben, Hinweis auf die Stö-rung, Waffe entladen und geöffnet ablegen, o.ä.).

Eine Waffenstörung, die bereits vor Abgabe des ersten Wertungsschusses einer Serie geltend gemacht wird, wird als Abbruch durch den Schützen gewertet (Wertungszeit 60 Sekunden plus 50 Sekunden Strafzeitzuschlag).

18.9 Wertung:
Für das Gesamtergebnis werden die Zeiten der 4 Wertungsserien plus eventuelle Strafzuschläge addiert. Die Summe dieser Zeiten in Sekunden und Hundertstelsekunden ist das Ergebnis des Schützen. Sieger ist der Schütze mit der niedrigsten Gesamtzeit.