PGZF 1

14. Präzisionsgewehr ZF 1, 300 m (Sportwaffen) – PGZF 1

14.1 Waffe:
Zugelassen sind alle Einzellader- Repetier- und halbautomatische Büchsen, die für den Schießsport zugelassenen sind. Das Gewicht der Waffe, einschließlich aller Anbauteile, ohne Zielfernrohr und Montage, darf 8,5 kg nicht überschreiten.
14.2 Kaliber:
Zentralfeuerpatronen bis .45.
14.3 Visierung:
Zielfernrohr beliebiger Bauart und Vergrößerung.
14.4 Abzug:
Der Abzug ist beliebig, muss aber sicher sein. Das Abzugsgewicht im Moment der Schussauslösung darf nicht geringer als 100 g sein. Elektrische Abzugs- oder Schussauslösung sind nicht erlaubt.
14.5 Schäftung:
Beliebig, die maximal zulässige Breite der Auflagefläche am Vorderschaft beträgt 76 mm. Die Verwendung einer Hakenkappe ist gestattet.
14.6 Anschlagarten:
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorderschaftes auf max. 150 mm Länge aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, oder Benchrestauflage. Die Verwendung eines Zweibeins und einer Auflage für den Hinterschaft sind ebenfalls zulässig. Eine seitliche Fixierung oder die Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe sind nicht gestattet. Der Vorderschaft muss sich frei nach oben aus der Auflage herausnehmen lassen.
14.7 Scheibe:
GKBL-Scheibe Nr. 1 mit Innenzehn, 15 mm Durchmesser; 3 Stück für Wertung und 1 Probescheibe; auf elektronischen Anlagen entsprechend. [Alternativ: bisherige Scheibe Nr. 1; die Auswertung erfolgt dann mit einer Klarsicht-Prüffolie mit Innenzehn. Strichstärke der Ringe: 0,5 mm]scheibe_pgzf1
14.8 Scheibenentfernung:
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur Scheibe 300 m (± 0,5 m).
14.9 Schusszahl:
  • 5 Schuss Probe auf eine separate Probescheibe;
  • 30 Schuss Wertung, je 10 pro Wertungsscheibe.
14.10 Schießzeit:
45 Minuten für Probe- und Wertungsschüsse.
14.11 Bekleidung, Ausrüstung:
Schießjacken, Schießmützen und Schießhandschuhe sind erlaubt. Ellbogenschützer sind nicht gestattet.
14.12 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt.
14.13 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Treffer können, wenn möglich, mit „spotting disc“ oder auf einem Bildschirm angezeigt werden.