RGZF 1

13. Repetiergewehr ZF 100 m – RGZF 1

13.1 Waffe:
Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader und Repetiergewehre handelsüblicher Bauart.
13.2 Waffengewicht:
Bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein höchstens 6500 Gramm; bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm.
13.3 Munition:
Zentralfeuerpatronen ab .223 bis einschließlich Kaliber 8 mm (.323).
13.4 Abzugswiederstand:
beliebig, der Abzug muss aber sicher sein.
13.5 Visierung:
Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein.
13.6 Schaft:
Handelsüblich; Schaftsporne sind nicht zugelassen. Der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden.
13.7 Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht erlaubt.
13.8 Anschlag:
Liegend oder sitzend aufgelegt. Die Waffe darf im Bereich des Vorderschaftes auf max. 150 mm Länge aufgelegt werden. Dies erfolgt mittels Sandsack, oder Rifle-Rest. Die Verwendung eines Zweibeins ist zulässig. Eine seitliche Fixierung oder die Anlage des Schaftes oder der gesamten Waffe und eine Auflage des Hinterschaftes (Erdsporn, Sandsack usw.) sind nicht gestattet.
13.9 Scheibe:
2 Stück BDS-50m-ZF-Scheibe, Krüger Nr. 4413
13.10 Ablauf:
Fünf Probeschüsse auf eine separate Probescheibe bzw. Scheibensymbol innerhalb der Schießzeit. Für die Wertung werden zwei Scheiben von links nach rechts (beginnend links oben) mit 2-2-1 Schuss je „Scheibensymbol“ beschossen, das sind 10 Schuss auf die 6 Scheibensymbole jeder Scheibe, insgesamt also 20 Schuss Wertung. Sind auf einem der 6 Scheibensymbole überzählige Treffer, werden entsprechend der Anzahl dieser Treffer die besten Treffer auf diesem „Scheibensymbol“ nicht gewertet. Bei Schießständen mit elektronischer Trefferaufnahme kann auf ein „Scheibensymbol“ geschossen werden.
13.11 Schießzeit:
30 Minuten für Probe- und Wertungsschüsse.
13.12 Bekleidung, Ausrüstung:
Schießjacken, Schießmützen und Schießhandschuhe sind erlaubt.
13.13 Schießbrillen:
Schießbrillen sowie Sehhilfen des täglichen Gebrauchs sind erlaubt. Das Abdecken des nicht zielenden Auges ist erlaubt.
13.14 Anzeige:
Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas erfolgen. Die Treffer können, wenn möglich, mit “spotting disc” oder auf einem Bildschirm bzw. elektronisch angezeigt werden. Die Nutzung einer Scheibenzuganlage ist gestattet.